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Eine Information Ihres
Bezirks-Schornsteinfegermeisters

Verbindungsstücke (Rauchrohre) durch eine brennbare Wand
 
 
Der Abstand zwischen Schutzrohr und Rauchrohr muss 20 cm betragen.

Besagter Abstand ist mit einer Dämmung aus einem nicht brennbaren Baustoff zu füllen.