Um Brandgefahren ausschließen zu können, dürfen auf Bauteilen, die aus oder mit brennbaren
Baustoffen bestehenden, keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten. Dies ist in der Regel bei einem
Abstand von 40 cm, von der Feuerstätte zu den Bauteilen erfüllt. Im Bereich der Sichtfenster sind
oftmals die doppelten Abstände einzuhalten (stärkere Wärmestrahlung - Montageanleitung des
Herstellers beachten). Geringere Abstände sind zulässig, wenn sie der Hersteller in seiner
Montageanleitung angibt. Diese Maßangaben beruhen in der Regel auf Untersuchungsergebnissen die bei der
Feuerstättenprüfung gewonnen werden.
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