Bevor eine Feuerstätte an einen Kamin angeschlossen werden kann, ist zunächst
die Eignung des Kamins nachzuprüfen. Es dürfen keine baulichen Mängel
vorliegen und der Kamin muss ordnungsgemäß über Dach geführt sein.
Besonders in Mehrfamilienhäusern bzw. in Miethäusern ist deshalb vor der Belegung
zu überprüfen ob der Kamin vollständig ausgeführt oder nicht
zweckentfremdet wurde. Eine Rücksprache mit der Eigentümergemeinschaft bzw. dem
Hausbesitzer ist ratsam. Der erforderliche Kaminquerschnitt ist im Wesentlichen abhängig
von der Feuerstätte (Leistung - Zugbedarf), vom Brennstoff und von der Höhe ab der
Rauchrohreinführung bis zur Kaminmündung. Der Kaminbaustoff und der Teillastbetrieb
der Feuerstätte sind ebenfalls zu bewerten. Querschnittsdiagramm für
Feuerstätten mit festen Brennstoffen mit Zugbedarf Abgastemperatur am Stutzen der
Feuerstätte > 240 °C.
An Kamine werden vielfältige Anforderungen gestellt. So können beispielsweise bei einem
Rußbrand, (kann durch Selbstentzündung entstehen)im Innern des Kamins Temperaturen von
über 1000 °C auftreten. Deshalb ist bei einem einfach gemauerten Kamin ein Brandschutzabstand
zu brennbaren Bauteilen von mind. 5 cm erforderlich. Bei mehrschaligen Kaminen kann der Abstand zu
Holzbalken auf 2 cm verringert werden. Fußbodenleisten und Dachlatten dürfen direkt an
verputzte Kamine herangeführt werden.
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