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Fachliche Tipps für die Errichtung einer "Holzfeuerstätte" >>
Rauchbelästigungen |
Eine Information Ihres
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Erläuterungen der Kundeninformation |
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Rauchbelästigungen |
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Um sich selbst und Ihren Nachbarn vor Abgasen und ggf. auch Qualm, besonders in der
Anheizphase zu schützen, müssen Kamine im Umkreis von 15 m, Fenster, Türen
und Lüftungsanlagen um mindestens 1m überragen.
Bei einer Leistung der Feuerstätte über 50 kW erhöht sich dieser Wert in gestaffelter Form. Dieser Umstand ist besonders bei einer nachträglichen Errichtung eines Kamins an der Außenwand zu berücksichtigen, da die Abstände zu benachbarten Grundstücken geringer sind, als wenn der Kamin zentral im Gebäude errichtet wurde. Dachfenster im Umkreis von 15 m wird um 1 m überragt. Anm.: Diese Regelung ist nur in der Bayerischen Feuerungsverordnung (FeuV) enthalten. |
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