Infos >> Fachliche Tipps für die Errichtung einer "Holzfeuerstätte" >> Rauchbelästigungen





Eine Information Ihres
Bezirks-Schornsteinfegermeisters

Erläuterungen der Kundeninformation

Rauchbelästigungen
 
Um sich selbst und Ihren Nachbarn vor Abgasen und ggf. auch Qualm, besonders in der Anheizphase zu schützen, müssen Kamine im Umkreis von 15 m, Fenster, Türen und Lüftungsanlagen um mindestens 1m überragen.
Bei einer Leistung der Feuerstätte über 50 kW erhöht sich dieser Wert in gestaffelter Form. Dieser Umstand ist besonders bei einer nachträglichen Errichtung eines Kamins an der Außenwand zu berücksichtigen, da die Abstände zu benachbarten Grundstücken geringer sind, als wenn der Kamin zentral im Gebäude errichtet wurde.

Dachfenster im Umkreis von 15 m wird um 1 m überragt.
Anm.: Diese Regelung ist nur in der Bayerischen Feuerungsverordnung (FeuV) enthalten.