Infos >> Fachliche Tipps für die Errichtung einer "Holzfeuerstätte" >> Verbrennungsluftversorgung





Eine Information Ihres
Bezirks-Schornsteinfegermeisters

Erläuterungen der Kundeninformation

Verbrennungsluftversorgung
 
Feuerstätten benötigen zur Erzeugung von 1 kWh an Wärmeenergie ca. 1,6 m³ Verbrennungsluft. Die Verbrennungsluft strömt über die Undichtheiten des Aufstellraumes zur Feuerstätte. Die ausreichende Verbrennungsluftversorgung für Feuerstätten bis 35 kW gilt als gesichert, wenn der Aufstellraum der Feuerstätte 4-mal größer ist als die Leistung.

Beispiel:
Feuerstätte 5 kW = Mindestraumgröße 20 m³.

In der Nutzungseinheit der Feuerstätte dürfen sich keine luftabsaugenden Einrichtungen (z.B. Dunstabzugsanlage, Raumlufttechnische-Anlage, Wäschetrockner) befinden, die gleichzeitig mit der Feuerstätte betrieben werden können. Ansonsten sind Fensterkontaktschalter oder Unterdrucksensoren erforderlich. Zudem empfiehlt sich bei besonders dichten Gebäuden (in der Regel alle Neubauten) die Aufstellung einer raumluftunabhängigen Feuerstätte. Wegen der Komplexität und weitergehender Anforderungen sprechen sie am besten mit Ihrem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister.