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Eine Information Ihres
Bezirks-Schornsteinfegermeisters

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Zugelassene und geprüfte Feuerstätten
 
Feuerstätten sind Bauprodukte die einen Verwendbarkeitsnachweis benötigen. Diesbezüglich müssen Feuerstätten entweder mit einem ä-Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Trägt eine Feuerstätte eines dieser beiden Zeichen, so kann unterstellt werden, dass sie nach den entsprechenden Regelwerken geprüft und damit auch betriebs- und brandsicher sicher ist.
Für die Prüfungen werden beispielsweise folgende Normen herangezogen:
  • DIN 18882 Heizungsherde für feste Brennstoffe
  • DIN 18890 Dauerbrandöfen für feste Brennstoffe
  • DIN 18891 Kaminöfen für feste Brennstoffe
  • DIN 18892 Dauerbrand-Heizeinsätze für feste Brennstoffe
  • DIN 18893 Raumheizvermögen von Einzelfeuerstätten
  • DIN 18894 Feuerstätten für feste Brennstoffe - Pelletöfen
  • DIN 18895-1 Feuerstätten für feste Brennstoffe zum Betrieb mit offenem Feuerraum (offene Kamine)
  • DIN EN 303 Heizkessel für feste Brennstoffe
Zudem kann für Bauprodukte, für die keine Normen angewendet werden können, beim Deutschen Institut für Bautechnik eine Zulassung oder bei den Obersten Baubehörden der Länder, eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt werden. Vor Ort, nach den Fachregeln gefertigte Grundkachelöfen, benötigen keine Kennzeichnung.