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Eine Information Ihres
Bezirks-Schornsteinfegermeisters

Abstand von Rauchrohren zu brennbaren Baustoffen
 
Rauchrohre zu Kaminen müssen ausreichend und dauerhaft befestigt sein und sofern sie durch unbeheizte Räume geführt werden, zusätzlich gegen Wärmeverlust geschützt werden.

Rauchrohre müssen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindesten 40 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindesten 10 cm, wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nicht brennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.

Rauchrohre müssen, soweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen führen,
  1. in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr aus nicht brennbaren Baustoffen versehen oder


  2. in einem Umkreis von mindestens 20 cm mit nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein.


Verbindungsstücke dürfen nicht in Decken, Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen angeordnet oder in andere Geschosse geführt werden.